Fachanwältin für Erbrecht in Krefeld
Um eine gute Qualität der Arbeit zu sichern und Sie individuell betreuen zu können, ist die Kanzlei mit Frau Rechtsanwältin Look-Steinborn auf Erbrecht und Immobilienrecht spezialisiert.
Rechtsanwältin für Erbrecht
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen und vertraglichen Gestaltung der Übertragung Ihres Vermögens zu Lebzeiten.
Ist ein Erbfall eingetreten, stehen wir Ihnen ebenfalls mit Beratung und Vertretung zur Seite, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Vor dem Erbfall steht die Nachlassgestaltung im Vordergrund, wie zum Beispiel:
- Entwerfen von Testamenten
- vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen
- Beeinflussung von Ansprüchen Pflichtteilsberechtigter durch erbrechtliche Gestaltung
Nach dem Erbfall steht die Nachlassabwicklung im Vordergrund, wie zum Beispiel:
- Betreuung von Erbengemeinschaften und ihre Auseinandersetzung
- Wertermittlung des Nachlasses
- Erbansprüche
- Pflichtteilsansprüche
- Hilfe bei der Testamentsvollstreckung
Wir beraten und vertreten Sie als Fachanwältin für Erbrecht in Krefeld u. a. in den folgenden erbrechtlichen Themengebieten:
Anwaltliche Vertretung vor Gericht
- Vertretung vor dem Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Pflichtteilsklage
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Vertretung bei Teilungsversteigerungen
- Anfechtung von Testamenten
- Auslegung von Testamenten
- Vermeidung der persönlichen Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
- Erbschaftsteuererklärung (in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater)
Gestaltung von Testament und Erbvertrag
- Vermeidung von streitanfälligen Erbengemeinschaften
- Richtige Verteilung des Vermögens bei Erbeinsetzung und Vermächtnis
- Verhältnis Gesellschaftsrecht zum Erbrecht
- Testamentarische Regelung bei einer Familie mit einem behinderten Kind
- Testamentsgestaltung für geschiedene Ehegatten und „Patchworkfamilien“
- In welchen Fällen eine Testamentsvollstreckung unentbehrlich ist
- Berliner Testament
- Vermeidung und Verringerung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater)
- Betreuungsverfügung / Altersvorsorgevollmacht für den Fall der Pflegebedürftigkeit
- Patientenverfügung
Enterbung und Pflichtteil
- Richtige Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
- Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen enterbter Familienangehöriger
- Pflichtteilsansprüche im Fall von lebzeitigen Schenkungen des Erblassers
- Beratung über die Verminderung und Umgehung von Pflichtteilsansprüchen
- Pflichtteilsverzicht und Abfindung
- Zusammenarbeit mit kompetenten Sachverständigen
Vorweggenommene Erbfolge
- Immobilienübergabe mit Nießbrauchsvorbehalt und Wohnrecht für Übergeber
- Altersversorgung des Übergebers
- Absicherung des Übergebers durch Rückfallklauseln
- Vermeidung von Überleitungsansprüchen der Sozialhilfeträger
- Schenkungsteuer sparen! (in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater)
- Zusammenarbeit mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Erbrechts, persönlich und kompetent.
Frau Fachanwältin Claudia Look-Steinborn freut sich auf Sie.
Setzen Sie sich gleich mit uns in Verbindung: Kontakt